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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der GEWI GROUP GmbH – Stand Februar 2022 

1. Allgemeines 

1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. 

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden 

  nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

2. Lieferung 

2.1 Lieferungen innerhalb Deutschlands und nach Österreich ab EUR 290,00 Warenwert (netto) erfolgen ohne Kostenberechnung für Verpackung und Porto. Bei Bestellungen unter 

EUR 290,00 netto berechnen wir für Verpackung und Porto innerhalb Deutschlands pauschal EUR 11,00 und nach Österreich + Schweiz pauschal 17,50 EUR pro Paket 

2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit auch nur teilweise im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. 

2.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. 

2.4 Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Empfängers. 

2.5 Warenzustellungen erfolgen innerhalb 48 Stunden ab Bestelleingang, sofern Ware vorrätig ist. Die Angaben eines Liefertermins erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Für Transportverzögerungen können wir keine Haftung übernehmen. Die GEWI GROUP GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. 

2.6 Eine Warenrücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Gewi Group GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat ungeöffnet und originalverpackt zu erfolgen. Produkte,  deren Lieferzeitraum älter als zwei Monate ist, sind von einer Rücksendung ausgeschlossen. 

3. Weiterveräußerung 

3.1 Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Warenbestellungen ausschließlich zum Zwecke der Weiterveräußerung der Waren im Rahmen des Geschäftsbetriebes ausschließlich an Endverbraucher in handelsüblichen Mengen zu tätigen. 

3.2 Bei Verstoß gegen Punkt 3.1 ist der Verkäufer berechtigt, unverzüglich jegliche Warenlieferung an den Käufer einzustellen. Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer können hieraus nicht hergeleitet werden. 

4 Kaufpreis 

4.1 Der Kaufpreis bestimmt sich nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste. Sind die aktuellen Preise höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Liefermenge zurückzutreten. 

4.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. 

5. Höhere Gewalt 

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können –  suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige  Ansprüche bestehen nicht. 

6. Zahlung 

6.1 Der Kaufpreis ist in vollem Umfang bei Lieferung der Ware fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. 

6.2 Abweichend von Punkt 6.1 ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer durch eine schriftliche Mahnung vor Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung in Verzug zu setzen, sofern der Käufer Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht nachkommt. 

6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%­Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 

6.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. 

6.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 

7. Versand 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. 

8. Gewährleistung 

8.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. 

8.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung bei neuen oder unbekannten Produkten – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. 

8.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware (bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware) schriftlich, gegebenenfalls unter Beifügung von Belegen, gegenüber dem Verkäufer bzw. mündlich gegenüber dem Außendienst oder aber durch umgehende Rücksendung der zu beanstandenden Waren an den Verkäufer erhoben werden. 

8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 

8.5 Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Verkäufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Verkäufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der  Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 

9. Haftung 

9.1 Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.  

 

 

Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Verkäufers ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Punkt 9.2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 

9.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird. 

9.3 Die Regelung der vorstehenden Punkte 9.1 und 9.2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Punkt 9.4. 

9.4 Der Verkäufer haftet bei Verzögerung oder bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verkäufers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner in Punkt 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung des Verkäufers wegen Verzögerung der Leistung und bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung auf den Rechnungswert, der an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar Beteiligten Warenmenge begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 

10. Eigentumsvorbehalt 

10.1 Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der  Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. 

10.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. 

10.3 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. 

10.4 Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung des Käufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 

10.5 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 

10.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

11. Verjährung 

11.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, 438 Abs. 1 Nr. 2 oder 479 Abs. 1 BGB. Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. 

11.2 Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Verkäufer bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist aus Absatz 1 Satz 1. 

11.3 Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und Absatz 2 gelten mit folgender Maßgabe:  

  1. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.  

  1. Die Verjährungsfristen gelten auch nicht wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in Absatz 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §§ 438 Abs. 3 bzw. 634 a Abs. 3 BGB. 

  1. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche, jedoch nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

  1. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit Ablieferung der Ware. 

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist Langenargen. 

12.2 Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Tettnang. 

12.3 Das UN­-Kaufrecht wird ausgeschlossen. 

13. Allgemeingültigkeit der AGB für alle Folgegeschäfte 

Diese Allgemeinen Lieferungs-­ und Zahlungsbedingungen werden auch allen späteren Geschäften zwischen den Vertragsparteien zugrunde gelegt, auch wenn dies für den einzelnen Auftrag nicht ausdrücklich erwähnt werden sollte. 

14. Einwilligung zur elektronischen Datenverarbeitung 

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Daten des Waren­ und Zahlungsverkehrs mit dem Vertragspartner per EDV gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. 

15. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.